Für jeden Aufenthalt zahlt der erwachsene Urlauber 0,26 €. Für die Kinder vom 7. bis einschließlich 16. Lebensjahr sind 0,15 € zu entrichten. Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Personen mit einer Erwerbsminderung von mindestens 95 v.H. sind frei.
Alle Personen, die sich in der Gemeinde zum Urlaub – d.h. zu „Erholungszwecken“ aufhalten. Auch langjährige „Hausgäste“ usw.
Also nicht der beruflich hier tätige „Durchreisende“ oder z.B. Seminarteilnehmer usw.
Der Vermieter verlangt den Gästebeitrag vom Gast und führt den Betrag an die Gemeinde ab.
Wenn Teilnehmer an Gesellschaftsreisen (z. B. Busreisen) einen Pauschalsatz bezahlt haben, in dem der Gästebeitrag eingeschlossen ist, so ist anstelle des Vermieters der Reiseunternehmer zur Abführung des Beitrags an die Gemeinde verpflichtet.
Unser Tourismus wird von der Gemeinde Bernried finanziell erheblich gefördert, damit sich der Feriengast bei uns wohlfühlen kann und die Einrichtungen vorfindet, die zu einem erholsamen Urlaub beitragen.
Deshalb soll auch der Gast dafür – wie in vielen anderen Fremdenverkehrsorten – einen kleinen Beitrag leisten - den „Gästebeitrag“.
Diese Abgabe kann nicht nur in Kurorten sondern auch in staatlich anerkannten Erholungsorten eingeführt und erhoben werden.
Dafür erhält der Gast bei der Anmeldung eine Gästekarte, die neben der Nutzung der gemeindlichen Einrichtungen, wie z. B. Betreuung durch die Touristinformation, Ermäßigung im Freibad, Benutzung der Gemeindebüchereien usw. zu zahlreichen anderen Vergünstigungen berechtigt.